18.02.2021, 19:52
Ich wohne oder wohnte mit meiner Mutter in einer Eigentumswohnung zusammen, die hat seit letztes Jahr Pflegegrad 4. Auch bin ich von der Krankenkasse als Pflegeperson bestimmt worden, weil damals vor ein paar Jahren keine andere Pflegeperson sich finden lassen hat. Mit dem Pflegegrad die sie hat, kann sie viele Dinge nicht mehr selbst erledigen, wie Essen machen, An - und ausziehen und weitere Dinge im Alltag. Seit Mitte Januar hat sie nun einen Schlaganfall erlitten, und wurde in der Uniklinik in Ulm aufgenommen, mit anschließender Reha.
Eines Tages bekam ich vom Sozialamt einen Anruf ob ich mit einem Betreuer einverstanden bin. Konnte da mit dieser Mitteilung leider momentan nichts darunter vorstellen, und was ein Betreuer macht und was das für mich weitere gravierende Einschnitte hat.
Auch kann Sie finanzielle Geschäfte nicht mehr seit einigen Jahren erledigen, wobei 2012 über das Amtsgericht hier für mich eine Vorsorge - und General - Vollmacht ausgestellt wurde, über einen Notar beglaubigt.
Diese Vollmacht, stellt mir das Recht sie in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten, wie Bankgeschäfte, Vertretung bei Gerichten und Behörden tätig zu werden. Auch sind weitere Klauseln darin enthalten, wie den Gesundheitszustand vom ärztlicher Sicht zu erfahren. Zudem sind weitere Ausführungen enthalten, die mir auch erlauben, die Entscheidung über häusliche Pflege zu entscheiden.
Zudem steht noch weiteres drin, das hiermit über ein Gericht nicht zulässig ist, einen Betreuer zu stellen.
Zitat:
Die Vollmacht bleibt auch wirksam, wenn ich nicht mehr geschäftsfähig werden sollte. Die Vollmacht ist gerade auch für den Fall erteilt, dass ich infolge meiner körperlichen oder seelischen Behinderung meine Angelegenheit nicht mehr selbst besorgen kann.
Sie soll in diesen Fällen dazu dienen, die Betreuung eines Betreuers für mich nach §§ 1896 BGB zu vermeiden.
Sollte gleichwohl für mich ein Betreuer bestellt werden, sei es für einzelne oder alle meine Angelegenheiten, so bestimme ich gemäß § 1897 Abs. 4 BGB, dass dann der Bevollmächtigte (ich selbst) zu meinem Betreuer bestellt werden soll. Die Vollmacht bleibt aber dann trotzdem im übrigen bestehen. Und die Vollmacht ist über den Tod hinaus wirksam.
Ende Zitat
Wie schon oben, erwähnt - wurde ich gefragt ob ich mit einem Betreuer einverstanden wäre, es wurde nachgefragt ob ich eine Vollmacht über meine Mutter habe. Somit hatte ich geantwortet, dass ich so eine habe. Weil ich ja gesagt hatte, b.z.w. einverstanden war, wurde mir über das Gericht das Konto von meiner Mutter gesperrt. Ich habe jeden Monat Zahlungen zu bezahlen, die sie nicht selbst machen kann. Auch habe ich das Recht das Konto zu verwallten und weitere Bankgeschäfte.
Heute war die Betreuerin, bei mir direkt zu Hause. Wo sie dann diese Vollmacht gesehen hatte und dabei hatte Sie mich gefragt ob ich alle diese Geschäfte wie die Bezahlung des Pflegeheims und andere Kontobewegungen mit zutraue?? Ich meinte dass kann ich machen, da ich ja bis jetzt alle diese Erledigungen gemacht hatte. Somit habe ich dann wieder Zugriff auf das Konto.
Also Vorsicht, wenn ihr nicht wisst, was dies für Nachteile einem bringen kann - nicht gleich zusagen.
Eines Tages bekam ich vom Sozialamt einen Anruf ob ich mit einem Betreuer einverstanden bin. Konnte da mit dieser Mitteilung leider momentan nichts darunter vorstellen, und was ein Betreuer macht und was das für mich weitere gravierende Einschnitte hat.
Auch kann Sie finanzielle Geschäfte nicht mehr seit einigen Jahren erledigen, wobei 2012 über das Amtsgericht hier für mich eine Vorsorge - und General - Vollmacht ausgestellt wurde, über einen Notar beglaubigt.
Diese Vollmacht, stellt mir das Recht sie in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten, wie Bankgeschäfte, Vertretung bei Gerichten und Behörden tätig zu werden. Auch sind weitere Klauseln darin enthalten, wie den Gesundheitszustand vom ärztlicher Sicht zu erfahren. Zudem sind weitere Ausführungen enthalten, die mir auch erlauben, die Entscheidung über häusliche Pflege zu entscheiden.
Zudem steht noch weiteres drin, das hiermit über ein Gericht nicht zulässig ist, einen Betreuer zu stellen.
Zitat:
Die Vollmacht bleibt auch wirksam, wenn ich nicht mehr geschäftsfähig werden sollte. Die Vollmacht ist gerade auch für den Fall erteilt, dass ich infolge meiner körperlichen oder seelischen Behinderung meine Angelegenheit nicht mehr selbst besorgen kann.
Sie soll in diesen Fällen dazu dienen, die Betreuung eines Betreuers für mich nach §§ 1896 BGB zu vermeiden.
Sollte gleichwohl für mich ein Betreuer bestellt werden, sei es für einzelne oder alle meine Angelegenheiten, so bestimme ich gemäß § 1897 Abs. 4 BGB, dass dann der Bevollmächtigte (ich selbst) zu meinem Betreuer bestellt werden soll. Die Vollmacht bleibt aber dann trotzdem im übrigen bestehen. Und die Vollmacht ist über den Tod hinaus wirksam.
Ende Zitat
Wie schon oben, erwähnt - wurde ich gefragt ob ich mit einem Betreuer einverstanden wäre, es wurde nachgefragt ob ich eine Vollmacht über meine Mutter habe. Somit hatte ich geantwortet, dass ich so eine habe. Weil ich ja gesagt hatte, b.z.w. einverstanden war, wurde mir über das Gericht das Konto von meiner Mutter gesperrt. Ich habe jeden Monat Zahlungen zu bezahlen, die sie nicht selbst machen kann. Auch habe ich das Recht das Konto zu verwallten und weitere Bankgeschäfte.
Heute war die Betreuerin, bei mir direkt zu Hause. Wo sie dann diese Vollmacht gesehen hatte und dabei hatte Sie mich gefragt ob ich alle diese Geschäfte wie die Bezahlung des Pflegeheims und andere Kontobewegungen mit zutraue?? Ich meinte dass kann ich machen, da ich ja bis jetzt alle diese Erledigungen gemacht hatte. Somit habe ich dann wieder Zugriff auf das Konto.
Also Vorsicht, wenn ihr nicht wisst, was dies für Nachteile einem bringen kann - nicht gleich zusagen.
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