Olaschir schrieb:2 einfache Möglichkeiten:
der Abstrich wurde beim vorherigen Mal nicht richtig oder zu spät gemacht
der neue Test wurde anders gemacht (z.B. Stuhlprobe oder Spuntum aus der Lunge)
Das Virus (genauer die RNS) kann noch relativ lange nachgewiesen werden, obwohl es schon längst "tot", also nicht mehr vermehrungsfähig ist.
Grüß Dich Olaschir!
Das wären zwei gute Erklärungen. Ich nehme die zur eigenen Beruhigung!
Neues Thema:
wir reden nun schon alle vom Exit aus den Corona-Maßnahmen. Gut so!
Die Zahlen der Neuinfektionen geben das auch her, man kann Lockerungen anpeilen. Doch was geht und was geht nicht, wenn man immer im Blick haben will, das die Intensivbetten unsere Grenze der Lockerungen sein müssen?
Nun wird über die eine oder andere Studie oder Ausarbeitung zum Thema diskutiert. Diese Veröffentlichungen sollen der Regierung helfen, Entscheidungen zu fällen. Leider nehmen einige dieser Arbeitspapiere die Entscheidungen vorweg. Das ist schlechter Stil oder sagen wir, schlechte Herangehensweise.
So gehe ich mal einen anderen Weg und mache mir selbst Gedanken dazu. Das wird hoffentlich auch in den Regierungsstellen und insbesondere bei Frau Merkel so geschehen, denn der "gesunde Menschenverstand" ist oft der beste Ratgeber, während oft zitierte Experten bezahlt werden von irgend jemanden oder Interessen von Freunden vertreten, die man auch Lobbyisten nennen könnte. Egal, warum, hier meine Gedanken dazu:
Lockerungsmaßnahmen nach dem 20.04 2020:
A). Schulen werden wieder geöffnet (Datum ist noch festzulegen), aber zuerst nur für die Schüler ab Klasse 10!
Die strengen Auflagen mit Mindestabstand 1,5 Meter sind auch in der Schule einzuhalten, ist das nicht möglich oder technisch machbar, dann gilt Mundschutz tragen! Dies gilt auch beim Transport und in der Mensa.
B). Schulen ab 1. Klasse und KITAs werden wieder geöffnet, gemeinsam oder nacheinander (ca. 7-10 Tage nach A).). Bedingungen wie in A).
c). Einzelhandelsgeschäfte dürfen wieder öffnen (ca. 14-21 Tage nach A).) In den Geschäften dürfen nicht mehr als 1 Kunde je 10m² Verkaufsfläche gleichzeitig sein. Die Kassenbereiche sind zu schützen analog Lebensmittelvorgaben. In den Geschäften mit intensiver Beratung wird Mundschutz während der Beratungszeit verpflichtend für Kunden und Personal.
D). Kulturelle Veranstaltungen mit Publikum werden (ca. 14-21 Tage nach A).) wieder zugelassen, sofern die Abstandregel von 1,5 Meter eingehalten werden kann. Danach richtet sich auch die maximale Besucherzahl je Veranstaltung. Während der Veranstaltung ist verpflichtend Mundschutz zu tragen.
E). Restaurants und Cafés dürfen wieder öffnen (ca. 14-21 Tage nach A).) Die Abstandregel neu: nur Angehörige derselben Wohngemeinschaft dürfen dicht beieinander sitzen. Abstand zu weiteren Gästen mindestens 2 Meter. Der Gastwirt sollte über Reservierungen arbeiten und die Regeln streng überprüfen. Spontane Besucher ohne Reservierung dürfen nur maximal zu zweit an einem Tisch sitzen.
F). Urlaubsreisen im Inland werden wieder zugelassen (ca. 1 Monat nach A).) Nur Mitglieder derselben Wohngemeinschaft dürfen zusammen in einem Domizil übernachten, ansonsten gilt nur Einzelzimmer-Belegung. Beim Frühstück und in Bars gelten die Bedingungen der Restaurants und Cafés. Die Hoteliers und Ferienwohnungsvermieter haften für die korrekte Belegung der Zimmer und die Einhaltung der Abstandregeln nach den Vorschriften zur Eindämmung des Virus. Es empfiehlt sich deshalb eine gute Planung und Vorsorge für die Betreiber der Ferienanlagen. Im Urlaub gelten die Abstands- und Hygiene-Regeln für alle Beteiligten weiter.
G). Die Grenzen bleiben weiterhin geschlossen für alle Einreisende ohne Ausnahmegenehmigung.
H). Das Ausreisen ins Ausland wird zugelassen, jedoch gilt eine 14 tägige Quarantäne bei Rückkehr aus dem Ausland nach Deutschland. Rückholungen aus dem Ausland erfolgen auch weiterhin aus Corona-Krisengebieten, jedoch nicht mehr auf Staatskosten, sondern die abgeholten Reisenden werden dafür zur Kasse gebeten, denn allen ist die Gefahr hinreichend bekannt. Wer also in den Urlaub fliegt, weiß, was ihn erwarten wird.
I). Die Abstands- und Hygieneregeln bleiben bestehen. Der Besuch zwischen Familienmitgliedern wird ab sofort wieder grundsätzlich zugelassen bis maximal 10 Personen auf Familienfeiern.
Private Partys mit Freunden bleiben untersagt. Eine mögliche Ausnahme könnte für gastronomische Betriebe gelten, wenn dort die Abstandsregeln eingehalten werden können.
Mehr fällt mir im Moment nicht ein. Eine stufenweise Lockerung ist sicher sinnvoller als eine komplette Öffnung. Wöchentliche Abstände der Lockerungsmaßnahmen geben eine Chance, auf ansteigende Infektionen zu reagieren ohne sofort wieder alle strikten Maßnahmen anordnen zu müssen. Auch für die Wirtschaft könnte die allmähliche Öffnung zur Normalität besser dienen als eine zu weite Öffnung mit anschließendem 2. Lockdown. Das sollte man nicht riskieren!
Ist mein Vorschlag, aber es gibt bestimmt bessere oder ergänzende.
Meinen Gruß!