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Normale Version: Frage zu Alkohol am Steuer.
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Hallo miteinander,

weil ich immer wieder lese betrunken mit dem Auto gefahren lese, möchte ich von euch wissen, ob ihr auch schon betrunken, bzw. am anderen Tag mit Restalkohol gefahren seid.

Wenn ihr auch böse Unfälle aufgrund von Alkohol am Steuer wisst, schreibt sie hinein.

Meine Geschichten kommen heute Nachmittag.

Mfg
Wolfgang Brandl

Frosty Sam

Hallo Wolfi!

Leider lesen wir fast täglich über das, was Alkohol am Steuer an Leid und Kummer
verursachen kann - und nicht selten dabei, erwischt's völlig Unschuldige! Dabei
geht's mir nicht um das eine Bier zum Mittagessen, oder um die 2-3 Bier (Halbe
wohlgemerkt - nicht Maß), die man auf einen ganzen Tag verteilt drinkt - weil es
einem eben auch schmeckt!

Es geht einfach darum, daß Alkohol im Straßenverkehr über dem gesetzlichen
Höchstmaß (0,5 Promille) auf's schärfste zu veruteilen ist. Nun hat eine Frau z.b.
mit 50 kg diese 0,5 Promille wahrscheinlich schon fast mit einem Bier erreicht - oder
nach 2 Achterl Wein, ein "gestandenes Mannsbild" vielleicht noch nicht mal nach
einer Maß (oder 2 vierterl Wein). Die Promillgrenze bei sich selbst richtig einzuschätzen,
dafür ist jeder schlußendlich eigenverantwortlich!

Lange Rede kurzer Sinn - fahren jenseits der gesetzlich erlaubten Höchstgrenze ist
absoluter Wahnsinn und auf's Schärfste zu verurteilen. Obwohl einige unter uns
(ich inklusive) gegen diese Vernunftregel in ihrer "Sturm- und Drangperiode"
wahrscheinlich auch schon das eine oder andre mal verstoßen haben, so sollte
uns alle aber hier auszeichnen, daß wir aus diesen Fehlern gelernt haben.

In diesem Sinne - sei mir nicht böse lieber Wolfgang - wenn wir in unserer Wetter-
runde davon absehen, irgendwelche "Alk am Steuer - Storys" hier groß und breit
kund zu tun. Wem danach sein sollte, der möge sich eine Tageszeitung kaufen, da
gibt's täglich genug darüber zu lesen - von mir aus kann er dort dann auch seine
"Ruhmestaten" inserieren.

Und außerdem - wie sagte schon der Diplom-Lebensberater "Otto Wallkes" zum
Thema Alkohol am Steuer:

"Don't drink and drive - das Risiko, daß man infolge von Schlaglöchern dabei etwas
verschütten könnte, ist einfach viel zu groß!
"

lg
Was ist eigentlich, wenn man mit bspw 0,1 Promille erwischt wird, zahlt man dann Strafe? Wird ja bei Temposünden so gehandhabt, steigende Geldbuße und irgendwo Führerscheinentzug. Ich glaube aber, unter 0,5 passiert garnix, weiß es aber nicht.

Ich hätte jedenfalls ein paar Storys, wo ich meine, unter 0,5 zu sein.
Grundlegend sind solche Sachen im Bereich Smalltalk gut aufgehoben. Aber der Alkoholgenuß sollte auf keinen Fall irgendwie beschönigt werden - dann habe ich auch kein Problem mit "Geschichten aus dem Leben gegriffen".

Ich selbst hatte schon ein flaues Gefühl(Das Gewissen und nicht der Alkohol waren schuld), als ich nach der Einnahme von (alkoholhaltigen) Medikamenten fahren mußte - von daher: ich fahre nur mit 0,00

(07.07.2017, 13:06)Robbi schrieb: Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login.Ich glaube aber, unter 0,5 passiert garnix, weiß es aber nicht.
unter 0,5 passiert nix, solange nix passiert. Sobald was passiert, wird dir mit hoher Wahrscheinlichkeit eine alkoholbedingte Mitschuld unterstellt.
(07.07.2017, 13:06)Robbi schrieb: Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login.Was ist eigentlich, wenn man mit bspw 0,1 Promille erwischt wird, zahlt man dann Strafe? Wird ja bei Temposünden so gehandhabt, steigende Geldbuße und irgendwo Führerscheinentzug. Ich glaube aber, unter 0,5 passiert garnix, weiß es aber nicht.

Ich hätte jedenfalls ein paar Storys, wo ich meine, unter 0,5 zu sein.

Grüße Dich,

kleiner Rechts-Exkurs hierzu:

Theoretisch hast Du Recht, unter 0,5 Promille passiert (in der Regel) nichts.
Die interessantesten Grenzwerte liegen bei 0,5 Promille (0,5 oder mehr: Ordnungswidrigkeit, wird mit Geldbuße, Punkten und Fahrverboten geahndet) und 1,1 Promille (1,1 oder mehr: absolute Fahruntüchtigkeit: Straftat, kann mit Geldbuße, Freiheitsentziehung, Führerscheinentzug geahndet werden).

Die weniger bekannten, aber nicht weniger wichtigen Grenzwerte liegen bei 0,3 und 1,6 Promille.
Bei einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille wird geprüft, ob der entsprechende sogenannte "Ausfallerscheinungen" an den Tag legt. Hierzu können z.B. das Fahren von Schlangenlinien, Ignorieren von Verkehrsregeln, dem Verursachen oder der bloßen Beteiligung an einem Unfall oder ähnlichem gehören. Wird dies festgestellt, wird bereits bei 0,3 Promille von Fahruntüchtigkeit ausgegangen.
Bei einer Alkoholkonzentration von weniger als 0,3 Promille im Blut wird nichts passieren, selbst, wenn man es nicht geschafft hat einem Baum auszuweichen...

Die 1,6 Promillegrenze ist lediglich für Radfahrer interessant. Ab dieser Grenze wird auch bei diesen von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen, was sich um eine Straftat handelt. Auch für Radfahrer gilt darüber hinaus die 0,3 Promillegrenze in Verbindung mit Ausfallerscheinungen.

Also wie Frosty bereits schrieb:
Gegen ein kleines Genuss-Bierchen ist in der Regel nicht viel einzuwenden, was aber voraussetzt, dass man seine Fahrtüchtigkeit realistisch einschätzen kann. Optimal wäre es selbstverständlich auf Alkoholgenuss in Verbindung mit der Teilnahme im Straßenverkehr, nicht nur als Autofahrer, komplett zu verzichten.

Herzlichen Gruß
Hi Wolfgang,

ich habe gar kein Auto mehr. Aber ein Fahrrad, dass ich viel benutze. Da hier auf dem Land die Wege immer etwas "weiter" sind (was natürlich nicht stimmt, aber hier gibt es keine U-Bahn und ÖPNV geht gegen Null), gönne ich mir ein Taxi, wenn mich keiner holt und bringt. Das kostet nicht wirklich viel und sichert dauerhaft meinen "Führerschein", denn den werde ich demnächst wieder benötigen. Zudem fühle ich mich wohler, wenn ich weiß, ich muss bei der Feier oder dem Treffen nicht daran denken, dass ich ja noch "fahren" muss - auch mit dem Fahrrad.

Ich weiß, dass ich damit nicht unbedingt zum Durchschnittsmenschen gehöre und manche® darüber nur lächelt. Aber Lächeln macht ja hübscher und dann sind schon zwei Fliegen mit einem Taxi geschlagen. Wink  Zudem nimmt meine Tochter mich ja (gelegentlich Rolleyes ) als Vorbild und wenn ich es dann falsch mache, dann schwindet die moralische Hemmung vielleicht auch bei Ihr. Würde Ihr dann etwas passieren, ich könnte es mir nie verzeihen.

Ich denke, das größte Problem könnte die Einschätzung von Restalkohol sein, denn dazu müsste man ja doch wieder "Buch" führen und vage Berechnungen anstellen. Ich vermute mal stark, dass ich selbst schon mit einem unverdauten Restalkohol mit dem Fahrrad unterwegs war. Gerade habe ich mir vorgenommen, am "Folgetag" Rad oder später wieder Auto nicht mehr zu benutzen. Das dürfte mir nicht besonders schwer fallen, ich muss das ja nur vorher einplanen und dann ist es easy. Insofern hat der Thread und Deine Frage, Wolfgang, jetzt etwas bei mir bewirkt für die Zukunft. Gut so, oder?

Gruß!
(10.07.2017, 12:05)Problembaer schrieb: Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login.Grüße Dich,

kleiner Rechts-Exkurs hierzu:

Theoretisch hast Du Recht, unter 0,5 Promille passiert (in der Regel) nichts.
Die interessantesten Grenzwerte liegen bei 0,5 Promille (0,5 oder mehr: Ordnungswidrigkeit, wird mit Geldbuße, Punkten und Fahrverboten geahndet) und 1,1 Promille (1,1 oder mehr: absolute Fahruntüchtigkeit: Straftat, kann mit Geldbuße, Freiheitsentziehung, Führerscheinentzug geahndet werden).

Die weniger bekannten, aber nicht weniger wichtigen Grenzwerte liegen bei 0,3 und 1,6 Promille.
Bei einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille wird geprüft, ob der entsprechende sogenannte "Ausfallerscheinungen" an den Tag legt. Hierzu können z.B. das Fahren von Schlangenlinien, Ignorieren von Verkehrsregeln, dem Verursachen oder der bloßen Beteiligung an einem Unfall oder ähnlichem gehören. Wird dies festgestellt, wird bereits bei 0,3 Promille von Fahruntüchtigkeit ausgegangen.
Bei einer Alkoholkonzentration von weniger als 0,3 Promille im Blut wird nichts passieren, selbst, wenn man es nicht geschafft hat einem Baum auszuweichen...

Die 1,6 Promillegrenze ist lediglich für Radfahrer interessant. Ab dieser Grenze wird auch bei diesen von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen, was sich um eine Straftat handelt. Auch für Radfahrer gilt darüber hinaus die 0,3 Promillegrenze in Verbindung mit Ausfallerscheinungen.

Also wie Frosty bereits schrieb:
Gegen ein kleines Genuss-Bierchen ist in der Regel nicht viel einzuwenden, was aber voraussetzt, dass man seine Fahrtüchtigkeit realistisch einschätzen kann. Optimal wäre es selbstverständlich auf Alkoholgenuss in Verbindung mit der Teilnahme im Straßenverkehr, nicht nur als Autofahrer, komplett zu verzichten.

Herzlichen Gruß
Hi,
danke für die Aufklärung. Smile

Von allen alkoholischen Getränken mag ich Ouzo am liebsten. Den gibt es beim Griechen nach dem Essen, 0,01 Liter mit 40%. Da kommt es auch vor, dass ich mich unmittelbar danach ans Steuer setze.

Ich mag auch Radler (2,5% Alkohol) sehr gerne. Vor kurzem bin ich gewandert und eingekehrt, eine 0,5 Liter Flasche getrunken. Der Rückweg zum Auto dauerte 2 Stunden, dann bin ich zurück gefahren.

In den allermeisten Fällen verzichte ich aber ganz. Smile

LG
Hallo miteinander,

jetzt kommen meine Geschichten zum Alkohol am Steuer.

Es war einmal eine Hochzeit, die leider in ein Saufgelage ausgeartet ist.

Vor dem Brautstehlen ca. 5 Hoiwe Bier. Beim Brautstehlen hamma zu fünft ca. 15 Flaschen Wein getrunken.
Nach dem Stehlen dann nochmal ca. 5 Hoiwe Bier.

Am anderen Tag bin ich 12 h später in die Tschechei zum Tanken gefahren. Beim Heimfahren hielt mich die deutsche Polizei.

"Ah, der Herr Brandl war beim Tanken?" Ja. "hamms sisd nowos midgnumma?" Na. "mochans amoi an Koffraum af.
Dann musste ich aussteigen. Einen Wackler habe ich keinen gezeigt, hatte aber noch ordentlich was intus.

2. Advent 2003: Drei in einem Auto sind schwer verunglückt.
Fahrer betrunken. Fahrer und Beifahrer fast unverletzt, der Mitfahrer hintendrin nach schweren Kopfverletzungen dauerhaft ein Pflegefall.

4. Advent 2003: Schwerer Unfall auf der B20 zwischen Furth im Wald und Cham.

Fahrer mit Restalkohol verursacht Unfall mit 5!!! Toten.

Mfg
Wolfgang Brandl

Frosty Sam

(10.07.2017, 21:02)Wolfgang_Bayerwald schrieb: Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login.....

Am anderen Tag bin ich 12 h später in die Tschechei zum Tanken gefahren. Beim Heimfahren hielt mich die Polizei auf
....

Dann bist das also doch du gewesen, Wolfi - ich war mir ehrilch gesagt nicht ganz sicher Big Grin



lg
auch wenn es keine eigene Story ist, aber passt durchaus thematisch

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