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Normale Version: Frage zu Alkohol am Steuer.
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Das lag aber ganz klar am Rucksack. Der war viel zu schwer und zog den Burschen nach hinten. Big Grin

Ob der zu seinem Auto wollte?

Wird man als Fußgänger eigentlich auch belangt, wenn man Sturzbetrunken durch die Gegend "wandert"? Huh
Hallo Wetterleuchte,

wenn du dahintorkelst und ab und zu auf die Straße trittst, kannst du evtl. auch den Führerschein verlieren.

Mfg
Wolfgang Brandl

Frosty Sam

(11.07.2017, 07:25)Wetterleuchte schrieb: Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login.Das lag aber ganz klar am Rucksack. Der war viel zu schwer und zog den Burschen nach hinten. Big Grin

Ob der zu seinem Auto wollte?

Wird man als Fußgänger eigentlich auch belangt, wenn man Sturzbetrunken durch die Gegend "wandert"? Huh

Hi Wetterleuchte,

So sagt es das Gesetz sinngemäß:

"Einem Fußgänger kann auch dann der Führerschein abgenommen werden, wenn es sich nach einem verursachten
Unfall oder lediglich bei einer Kontrolle herausstellen sollte, daß der Unfallverursacher/Kontrollierte alkoholabhängig
ist!"

lg
(10.07.2017, 23:45)administrator schrieb: Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login.auch wenn es keine eigene Story ist, aber passt durchaus thematisch


Der dürfte knapp über 0,3 Promille sein...

Frosty Sam

(11.07.2017, 07:25)Wetterleuchte schrieb: Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login.Das lag aber ganz klar am Rucksack. Der war viel zu schwer und zog den Burschen nach hinten. Big Grin
...

Übrigens - das ist mit ein Grund, wieso wir unser Forumstreffen immer möglichst weit oben machen!
Da ist einfach diese gefährliche "Erdanziehung" nicht mehr so stark! Big Grin

Wettergucker wohnt ja schon recht hoch - aber nicht genug damit, er hat sich darüberhinaus auch
im Haus noch die Dachwohnung gesichert!

lg

Frosty Sam

(11.07.2017, 11:24)Problembaer schrieb: Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login.....
Der dürfte knapp über 0,3 Promille sein...

Dem geschulten Auge des Gesetzes entgeht aber auch nichts! Big Grin

lg
(11.07.2017, 09:46)Frosty Sam schrieb: Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login.Hi Wetterleuchte,

So sagt es das Gesetz sinngemäß:

"Einem Fußgänger kann auch dann der Führerschein abgenommen werden, wenn es sich nach einem verursachten
Unfall oder lediglich bei einer Kontrolle herausstellen sollte, daß der Unfallverursacher/Kontrollierte alkoholabhängig
ist!"

lg

Ja gut, wenn man alkoholabhängig ist, dann würde man schließlich ständig "unter Strom", ähm Alkohol fahren, wenn man fahren würde. Daher ist dann der Lappen von den Beamten prophylaktisch einzuziehen, wenn man aufgefallen, umgefallen oder gegengefallen ist, macht Sinn. Bei einem einmaligen oder auch mehrfachen "Überwinden" der Gehweghindernisse oder dem Ankämpfen gegen die Erdanziehung mit oder ohne Rucksack sollte dem wandelnden und wankendem Alkoholsünder aber wohl nicht die Fahrerlaubnis entzogen werden können, nehme ich an. Anders könnte es aber sein, wenn man zwischenzeitlich in eine Schubkarre gelegt wird und man dann entlang einer öffentlichen Straße oder Radweg nach Hause oder in die nächste Lokalität "gefahren" wird. Das könnte den Schubkarren-Führer, wenn er im ähnlichen Gemütszustand vor sich hin nebelt, den Lappen kosten und der Geschobene könnte sich, neben blauen Flecken, als "Beifahrer" eine Mittäterschaft-Anzeige einhandeln. Eigentlich wäre "Kriechen" oder "Krabbeln" ganz rechts auf dem Gehweg mit angeschalteter Stirnlampe im Warnmodus und Flackerlichtschuhen dann wohl die juristisch sicherste Art, mit eigener Kraft volltrunken von einem Ort zum anderen zu gelangen. Big Grin Cool

Weil man sich dabei aber die Hose an den Knien aufreibt, mache ich das nicht so und organisiere vor dem Blick ins Glas die Taxifahrt. Ist halt nur blöd, wenn man bei Nachbarn feiert. Da wartet man dann zig Minuten auf das Taxi und nach 5 Sekunden ist die Fahrt schon wieder beendet. Da glaubt man immer hinterher, man hätte wegen des Pegelstandes einen Aussetzer gehabt und kann sich an die Fahrt überhaupt nicht mehr erinnern. Big Grin Rolleyes

Nun denn, zum Glück war ich noch nie im Leben wirklich betrunken. Nur sehr angeheitert, so sehr, dass mir vor lauter Heiterkeit übel wurde. Seither lasse ich das mit der Heiterkeit... Cool

Gruß in die nüchterne Runde!
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