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Normale Version: Vorsicht vor Zusagen am Telefon
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Ich wohne oder wohnte mit meiner Mutter in einer Eigentumswohnung zusammen, die hat seit letztes Jahr Pflegegrad 4. Auch bin ich von der Krankenkasse als Pflegeperson bestimmt worden, weil damals vor ein paar Jahren keine andere Pflegeperson sich finden lassen hat. Mit dem Pflegegrad die sie hat, kann sie viele Dinge nicht mehr selbst erledigen, wie Essen machen, An - und ausziehen und weitere Dinge im Alltag. Seit Mitte Januar hat sie nun einen Schlaganfall erlitten, und wurde in der Uniklinik in Ulm aufgenommen, mit anschließender Reha. 

Eines Tages bekam ich vom Sozialamt einen Anruf ob ich mit einem Betreuer einverstanden bin. Konnte da mit dieser Mitteilung leider momentan nichts darunter vorstellen, und was ein Betreuer macht und was das für mich weitere gravierende Einschnitte hat.

Auch kann Sie finanzielle Geschäfte nicht mehr seit einigen Jahren erledigen, wobei 2012 über das Amtsgericht hier für mich eine Vorsorge - und General - Vollmacht ausgestellt wurde, über einen Notar beglaubigt. 

Diese Vollmacht, stellt mir das Recht sie in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten, wie Bankgeschäfte, Vertretung bei Gerichten und Behörden tätig zu werden. Auch sind weitere Klauseln darin enthalten, wie den Gesundheitszustand vom ärztlicher Sicht zu erfahren. Zudem sind weitere Ausführungen enthalten, die mir auch erlauben, die Entscheidung über häusliche Pflege zu entscheiden. 

Zudem steht noch weiteres drin, das hiermit über ein Gericht nicht zulässig ist, einen Betreuer zu stellen. 

Zitat:

Die Vollmacht bleibt auch wirksam, wenn ich nicht mehr geschäftsfähig werden sollte. Die Vollmacht ist gerade auch für den Fall erteilt, dass ich infolge meiner körperlichen oder seelischen Behinderung meine Angelegenheit nicht mehr selbst besorgen kann. 
Sie soll in diesen Fällen dazu dienen, die Betreuung eines Betreuers für mich nach §§ 1896 BGB zu vermeiden.
Sollte gleichwohl für mich ein Betreuer bestellt werden, sei es für einzelne oder alle meine Angelegenheiten, so bestimme ich gemäß § 1897 Abs. 4 BGB, dass dann der Bevollmächtigte (ich selbst) zu meinem Betreuer bestellt werden soll. Die Vollmacht bleibt aber dann trotzdem im übrigen bestehen. Und die Vollmacht ist über den Tod hinaus wirksam.

Ende Zitat

Wie schon oben, erwähnt - wurde ich gefragt ob ich mit einem Betreuer einverstanden wäre, es wurde nachgefragt ob ich eine Vollmacht über meine Mutter habe. Somit hatte ich geantwortet, dass ich so eine habe. Weil ich ja gesagt hatte, b.z.w. einverstanden war, wurde mir über das Gericht das Konto von meiner Mutter gesperrt. Ich habe jeden Monat Zahlungen zu bezahlen, die sie nicht selbst machen kann. Auch habe ich das Recht das Konto zu verwallten und weitere Bankgeschäfte.

Heute war die Betreuerin, bei mir direkt zu Hause. Wo sie dann diese Vollmacht gesehen hatte und dabei hatte Sie mich gefragt ob ich alle diese Geschäfte wie die Bezahlung des Pflegeheims und andere Kontobewegungen mit zutraue?? Ich meinte dass kann ich machen, da ich ja bis jetzt alle diese Erledigungen gemacht hatte. Somit habe ich dann wieder Zugriff auf das Konto.

Also Vorsicht, wenn ihr nicht wisst, was dies für Nachteile einem bringen kann - nicht gleich zusagen.
Das ist ein sehr heikles und sehr wichtiges Thema und gut dass bei dir und deiner Mutter etwas notarielles vorhanden ist. Wenn ersteinmal ein Betreuer "die Finger" drauf hat kann es sehr unschön und böse enden.

Du erinnerst mich wieder daran dass wir genau dieses Thema endlich einmal angehen um zu verhindern dass im ungünstigen Fall irgendeine Person als Betreuer eingesetzt wird.

Ich wünsche dir und deiner Mutter alles gute :-)


LG
Patricia
Hier ein aktuelles Urteil vom BGH

Zitat:In beiden Fällen hatten die Betroffenen jeweils schriftliche Vorsorgevollmachten verfasst. In dem einen Fall hatte der Betroffene, der an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt ist, die Vorsorgevollmacht sogar noch während des laufenden Verfahrens erteilt. Bevollmächtigt worden waren jeweils Angehörige der Betroffenen. Dennoch wurden für die Betroffenen ohne weitere Prüfung der Vorsorgevollmachten durch die Gerichte Berufsbetreuer bestellt. Gegen diese Entscheidungen legten die Betroffenen jeweils Beschwerde beim BGH ein.

Der BGH verwies darauf, dass ein Betreuer nur bestellt werden darf, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist (§1896 Abs.2 Satz1 BGB). An der Erforderlichkeit fehlt es, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können (§1896 Abs.2 Satz2 BGB). Das bedeutet, wenn es eine Vorsorgevollmacht gibt, wird grundsätzlich kein Betreuer bestellt. Die Vorsorgevollmacht genießt Vorrang. Dieser Vorrang gilt allerdings auch nicht uneingeschränkt.

Zitat:Der BGH hat in den Entscheidungen erneut bestätigt, dass grundsätzlich von der Wirksamkeit der Vollmacht auszugehen ist, allein Zweifel an der Unwirksamkeit sind nicht ausreichend. Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, muss ein Betreuungsgericht sich in jedem Fall genau mit den Tatsachen auseinandersetzen und darlegen, dass der Vollmachtgeber bei Erstellung der Vollmacht geschäftsunfähig war, wenn die Vollmacht nicht berücksichtigt werden soll.

Quelle: Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login.

Wie schon oben erwähnt, steht in der Vorsorge und Generalvollmacht dies enthalten. Eine mündliche Einverständniserklärung ohne Aufklärung was ein Betreuer für Rechte hat und was dies für die die Vollmacht haben, ist dies somit unzulässig.
Aus was für einen Grund, soll da eine Betreuer eingesetzt werden .

Wenn ein Angehöriger da ist.
(21.02.2021, 07:33)jokel schrieb: Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login.Aus was für einen Grund, soll da eine Betreuer eingesetzt werden .

Wenn ein Angehöriger da ist.

@Jockel,

Wahrscheinlich hast du den Text den ich am Anfang erfasst habe, nicht genau durch gelesen !!

Wie schon bei der Überschrift erfasst:

Vorsicht vor Zusagen am Telefon:

Wie schon weiterer oben beschrieben, wurde von der Klinik b.z.w. nach einer Vollmacht oder Patientenverfügung nachgefragt. Mit meiner Antwort habe ich hier gesagt, dass keine Patientenverfügung habe, aber eine Vollmacht indem ich viele Angelegenheiten, wie Bankgeschäfte machen darf. Aber um welche Vollmacht es hier handelt ist mir Momentan nicht eingefallen. Auch dass dort §1896 Abs.4 der Bevollmächtigte, also ich Persönlich schriftlich verfasst ist, habe ich bis jetzt noch nicht genau befasst. 

Auch wurde nachgefragt ob ich mit einem Betreuer einverstanden sei. Darauf hatte ich mit Ja zugestimmt. Das leider ein Fehler von mir war. Zudem wurde ohne dass diese Vollmacht eingesehen wurde, von dem Amtsgericht in Ulm - trotzdem ein Betreuer bestellt !!!!

Und dies bringt für mich größte Probleme mit für mich !!! Zudem bin ich als Pflegeperson bei der AOK gemeldet und meine Mutter bekommt Pflegegeld von der AOK, das mit zusteht. Leider wurde darauf auch das Konto von meiner Mutter gesperrt, wobei ich laut der Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht das Recht habe hier Einzahlungen und andere Kontobewegungen zu veranlassen, das leider zur Zeit nicht möglich ist. 

Die Betreuerin hatte mich ja vor zwei Tagen besucht, und sie hat ja diese Vollmacht eingesehen und meldet dies dem zuständigen Gericht. Wie das dann weiter geht, keine Ahnung.
Zwar gibt es neue Nachrichten, aber leider keine guten. 

Die Vollmacht wurde vom Betreuer wie erwähnt abfotografiert und an das Betreungsgericht in Um übersandt. Darauf folgend hatte sich das Amtsgericht hier mit mir in Verbindung gesetzt, wobei ich schriftlich bestätigen musste, dass ich für meine Mutter dann sorgen werden.

Leider hat sich der Gesundheitszustand leider verschlechtert seit dem Schlaganfall und heute kam ich die Nachricht dass meine Mutter im Sterben liegt. Der Betreuer hätte dann ab August dann völlig keinen Einfluss haben dürfen, aber leider sieht es auch finanziell für mich nicht gut aus.