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Normale Version: Lenkerermittlung Österreich
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Nabend.

Mal ne Frage an die Österreichischen Kollegen hier:
Eine Lenkerermittlung ohne genaue Angabe worum es geht...was kann das bedeuten?

Habe sowas bekommen aus unserem Juni Urlaub vom letzten Tag (17.06.; Post kam am 16.09.).
Angegebener Ort usw. passen schon...ausser das wir "geblizt" wurden, was wir nicht bemerkt haben,
ist es für andere "Delikte" fast schon zu lange her (um da evtl. konkrete Angaben zur Sache zu machen).

Würde für einen Blitzer das nicht gleich mitgeteilt?
Ich hab schon den ein oder anderen Blitzer in A gehabt (2 genauer gesagt) , da kam aber auch immer gleich das Foto mit.


grüße
wedder_man

Maria

(18.09.2017, 18:49)wedder_man schrieb: Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login.Nabend.

Mal ne Frage an die Österreichischen Kollegen hier:
Eine Lenkerermittlung ohne genaue Angabe worum es geht...was kann das bedeuten?

Habe sowas bekommen aus unserem Juni Urlaub vom letzten Tag (17.06.; Post kam am 16.09.).
Angegebener Ort usw. passen schon...ausser das wir "geblizt" wurden, was wir nicht bemerkt haben,
ist es für andere "Delikte" fast schon zu lange her (um da evtl. konkrete Angaben zur Sache zu machen).

Würde für einen Blitzer das nicht gleich mitgeteilt?
Ich hab schon den ein oder anderen Blitzer in A gehabt (2 genauer gesagt) , da kam aber auch immer gleich das Foto mit.


grüße
wedder_man

Hallo Wedder man, ich bin zwar selbst keine Autofahrerin aber ich weiß das meine Schwester schon ein paar mal geblitzt wurde und die bekam nie ein Foto und bei unserer Polizei dauert das auch immer so lange bis die Anzeige gekommen ist also 3 Monate könnten passen wenn man geblitzt wurde. Das muß auch kein standradar gewesen sein, die standen vielleicht mit der Radarpistole und haben dich gemessen. 

Zumindest kann man sagen das du eine Geldstrafe erwarten mußt. 

Hier noch das abkommen zwischen Deutschland und Österreich: 


Vollstreckung der Lenkererhebung in DeutschlandLink ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login.


Auch ausländische Zulassungsbesitzer sind nach österreichischem Recht verpflichtet, eine Lenkererhebung zu beantworten.Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login.Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login.Zwischen Deutschland und Österreich gibt es seit 1988 ein Vollstreckungsabkommen. Dieses regelt in Artikel 9 unter anderem, dass Deutschland und Österreich einander Amtshilfe bei der Vollstreckung von rechtskräftigen Geldstrafen leisten.Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login. Somit wären auch rechtskräftige Verurteilungen wegen der Verweigerung einer Lenkerauskunft vollstreckbar.
Allerdings steht in Artikel 4 Abs. 1 des Abkommens, dass Amts- und Rechtshilfe nicht geleistet wird, wenn sie nach dem Recht des ersuchten Staates unzulässig ist.Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login. Auf diesen Passus berufen sich deutsche Behörden in der Praxis häufig aufgrund des Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login. eines Beschuldigten bzw. des Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login., wodurch die Vollstreckung nicht durchgeführt wird.Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login. Berücksichtigen muss man aber, dass rechtskräftige Verwaltungsstrafen in Österreich drei Jahre lang vollstreckt werden.Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login. Somit kann bei einer Einreise nach Österreich innerhalb der drei Jahre die Strafe in Österreich exekutiert werden. Danach ist das nicht mehr möglich.
Artikel 5 Abs. 3 des „Rahmenbeschlusses des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“ erlaubt die Verweigerung der Vollstreckung nur in Fällen, die nicht unter Artikel 5 Abs. 1 fallen. Dieser Artikel schreibt jedoch die verpflichtende Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen gegen die den Straßenverkehr regelnden Vorschriften verstoßende Verhaltensweise vor.Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login. Die Pflicht des Halters, den Lenker eines Fahrzeuges zu nennen, fällt nur bei einer sehr weiten Auslegung bzw. schon Überdehnung unter den Begriff Straßenverkehrsregeln.Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login. Somit sollte der EU-Rahmenbeschluss an der derzeitigen Praxis der deutschen Behörden nichts ändern.


Und der Link dazu: Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login.

Frosty weiß sicher besser bescheid. 

Lg
Ja, das da dann was kommt ist schon klar.
Ist wie gesagt nicht der erste Zettel...
Wenns nicht so viel zu schnell war, das ich weiter "einreisen" kann Cool ist alles ok.

Sehr viel zu schnell kann ich eigentlich nicht gewesen sein.
Landstraße Oetz in Richtung Autobahn...keine Ahnung.

Hatte nur Bedenken es sei was andres...wo man dann nach so langer Zeit selber nicht mehr genau weiß
was war....  Big Grin  Weil an sich war es ein lässiger letzter Stop vor der Heimat incl Essen. Und wir hatten es nicht wirklich eilig.
Nu denn, mal schauen was passiert...

danke und gruß
wedder_man

Maria

(18.09.2017, 19:30)wedder_man schrieb: Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login.Ja, das da dann was kommt ist schon klar.
Ist wie gesagt nicht der erste Zettel...
Wenns nicht so viel zu schnell war, das ich weiter "einreisen" kann Cool ist alles ok.

Sehr viel zu schnell kann ich eigentlich nicht gewesen sein.
Landstraße Oetz in Richtung Autobahn...keine Ahnung.

Hatte nur Bedenken es sei was andres...wo man dann nach so langer Zeit selber nicht mehr genau weiß
was war....  Big Grin  Weil an sich war es ein lässiger letzter Stop vor der Heimat incl Essen. Und wir hatten es nicht wirklich eilig.
Nu denn, mal schauen was passiert...

danke und gruß
wedder_man


Ich denke du brauchst dir keine großen sorgen machen das du nicht mehr einreisen darfst nur mußt halt vorher Zahlen sonst bist auf der Österreichischen fahndungsliste
und unsere Cobra erledigt den rest.  Big Grin Wink  

Hätte ich in meiner Sturm und drangzeit damals das ausgefüllte Anmeldeformular für die Polizei abgeschickt könnte ich dir jetzt weiterhelfen.  Wink

Ich hoff es wird nicht all zu teuer. Blush

Lg

Frosty Sam

(18.09.2017, 18:49)wedder_man schrieb: Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login.Nabend.

Mal ne Frage an die Österreichischen Kollegen hier:
Eine Lenkerermittlung ohne genaue Angabe worum es geht...was kann das bedeuten?

Habe sowas bekommen aus unserem Juni Urlaub vom letzten Tag (17.06.; Post kam am 16.09.).
Angegebener Ort usw. passen schon...ausser das wir "geblizt" wurden, was wir nicht bemerkt haben,
ist es für andere "Delikte" fast schon zu lange her (um da evtl. konkrete Angaben zur Sache zu machen).

Würde für einen Blitzer das nicht gleich mitgeteilt?
Ich hab schon den ein oder anderen Blitzer in A gehabt (2 genauer gesagt) , da kam aber auch immer gleich das Foto mit.


grüße
wedder_man

Hi du Raser Big Grin

Prinzipiell steht in einer solchen Lenkererhebung nicht der Grund für diese drin - wär auch nicht so günstig,
da man sonst vielfach trixen würde/könnte (z.B. Falls mir der Führerscheinentzug droht, dann schreib ich eben,
daß meine Frau gefahren ist, die sonst den Schein eh nicht so nötig braucht).

Also das ist nicht außergewöhnlich und wird auch schon bei kleineren so Delikten gehandhabt. Wann es gemacht
wird - und ob überhaupt, ist von Behörde zu Behörde verschieden bei uns und es gibt keine klaren gesetzlichen
Regelungen darüber.

Gemacht wird's aber dennoch in den meisten Fällen - einfach deswegen, weil man sicher gehen will, auch wirklich
denjenigen zu Strafen, der auch wirklich gefahren ist und nicht nur den Fahrzeughalter, der das Auto vielleicht
an diesem Tag eben nur hergeliehen hat.

Also mach dir keine größeren Sorgen drüber, ist halt ganz normale Radarstrafe zu erwarten. Je mehr drüber
hald - desto teurer!

lg
Also:
9 km/h drüber = 35 EUR oder 16 Stunden Haft (ein ganz schlechter Stundensatz)... 96

Frosty Sam

(01.10.2017, 15:47)wedder_man schrieb: Link ist nur fuer registrierte User sichtbar. registrieren oder login.Also:
9 km/h drüber = 35 EUR oder 16 Stunden Haft (ein ganz schlechter Stundensatz)... 96

Hi,

Also der Stundensatz hört sich aufs erste mal nicht so berauschend an - Stundensätze werden vorab
mal einfach nur grob geschätzt, und da Deutschland in Europa schon als eines der führenden Niedriglohn-
länder gilt, kommen halt solche Tagsätze zustande  Big Grin

Vielleicht aber überlegst du es dir doch noch, wenn ich dir versichere, daß Knast's in Österreich mindestens
4-Sternniveau haben:

[attachment=10389]

Da muß man als Verkehrssünder dann sogar noch von Glück sprechen, wenn extra für einem
ein Plätzchen reserviert wird!

lg

PS:
Falls es dich erschrecken sollte, daß das TV-Gerät noch nich OLED hat, dann nur soviel dazu:
Es ist ein Bericht aus 2010 - seither ist sicher alles auf neuesten Stand der Technik nachgerüstet
worden!